Eine Buchung ist verbindlich, Mieter und Vermieter gehen einen rechtswirksamen Beherbergungsvertrag ein. Der Vertrag ist an keine Form gebunden.
Unsere Gäste können sich darauf verlassen, die gebuchte Ferienwohnung zu erhalten. Die Hexenstube ist also für den angegebenen Zeitraum für die entsprechende Personenzahl reserviert.
Bei einer Nichtinanspruchnahme der Hexenstube gelten folgende Bestimmungen:
Stornierungen
in Rechnung gestellt.
Soweit die Hexenstube betreffenden Zeitraum anderweitig vermietet werden kann, verpflichten wir uns, die vermieteten Übernachtungen in Abzug zu bringen.
Sollte wegen Corona ein Beherbergungsverbot oder eine andere Reiseeinschränkung ausgesprochen werden, ist die damit verbundene Stornierung für den Mieter kostenfrei. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Schadensersatz.
Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung. Über den folgenden Link gelangen Sie zu einer Seite, die Reiserücktrittsversicherungen vergleicht und anbietet. Dies soll nur eine kleine Hilfe sein, für den Inhalt der Seite übernehmen wir keine Gewähr: Vergleich Reiserücktrittsversicherungen